Der Ostfeld-Friedhof, am Ortsausgang Richtung Iserlohn gelegen, ist die Stätte, auf der unsere Gemeinde ihre Toten zur letzten Ruhe bettet. Auch Mitglieder anderer Kirchengemeinden oder Verstorbene ohne Konfession können dort bestattet werden. Der Friedhof wurde 1912 eingeweiht. Die gärtnerische Anlage, mit von Hecken umgebenen Grabstellen gibt die Vorstellung von Friedhofsgestaltung der damaligen Zeit wieder.
Die Friedhofskapelle auf dem Ostfeld-Friedhof wurde 1940 erbaut. Das Äußere ist gemäß reformierter Überlieferung schlicht gehalten, jedoch weist sie an ihrer Rückseite eine kunstgeschichtlich bedeutsame Glaswand der Künstlerin Elisabeth Coester auf.
Auch der Friedhof Am Boeckwaag steht in der Trägerschaft der Kirchengemeinde. Er liegt am Rande der Innenstadt und wurde 1835 zur Benutzung freigegeben. Sein Erscheinungsbild wird geprägt durch den alten Baumbestand und den beeindruckenden Grabdenkmalen, die teilweise unter Denkmalschutz stehen. Neue Nutzungsrechte werden jedoch nicht mehr vergeben.
Auf unserem Friedhof kann man für Erd- oder Urnenbestattungen zwischen einem Wahlgrab, einem Reihengrab oder einer Reihengemeinschaftsgrabstätte wählen.
Wahlgräber sind ein- oder mehrstellige Grabstätten. Die Lage kann nach Absprache ausgewählt werden. Die Grabstätten werden für die Dauer der Nutzungszeit erworben. Nach Ablauf kann die Grabstelle zurückgegeben oder verlängert werden. Bei einer weiteren Bestattung muss die verbleibende Nutzungszeit auf die vorgeschriebene Ruhezeit entsprechend verlängert werden. In einen Erdwahlgrab können ein Sarg und bis zu zwei Urnen oder (ohne Sargbestattung) bis zu vier Urnen beigesetzt werden. In einem Urnenwahlgrab können bis zu zwei Urnen beigesetzt werden.
Bei Bestattungen in Reihengemeinschaftsgrabstätten ( auch Rasengrab genannt) verbleibt das Nutzungsrecht bei der Kirchengemeinde, die Pflege erfolgt durch den Friedhofsträger. Die Grabstelle erhält eine bündig in den Boden eingelassene Namensplatte. Eine individuelle Grabgestaltung ist nicht möglich.
Reihengräber sind Grabstätten, die bei Bestattungen einzeln und der Reihe nach belegt werden. Die Lage der Grabstätte bestimmt die Friedhofsverwaltung. In einem Reihengrab kann jeweils nur ein Sarg oder eine Urne bestattet werden. Eine Verlängerung der Nutzungszeit ist nicht möglich.
Auf dem Ostfeldfriedhof besteht seit Anfang 2020 die Möglichkeit ein Nutzungsrecht an einer Urnenkammer in einem Kolumbarium zu erwerben. In einer Urnenkammer können bis zu zwei Schmuckurnen beigesetzt werden. Die Frontplatten der Kammern werden mit dem Namen und den Lebensdaten der Verstorbenen beschriftet. Die Nutzungszeit einer Kammer beträgt 20 Jahre und kann verlängert werden. Für die Dauer der Nutzungszeit erfolgt die Unterhaltung der Anlage durch die Friedhofsträgerin. Nach Ablauf der Nutzungszeit wird durch die Friedhofsträgerin die Urne aus der Kammer entnommen und an einem Ort auf dem Friedhof dauerhaft beigesetzt.